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   ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13   

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https://dejure.org/2014,71843
ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13 (https://dejure.org/2014,71843)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13 (https://dejure.org/2014,71843)
ArbG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. April 2014 - 3 Ca 1967/13 (https://dejure.org/2014,71843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2011 - 12 Sa 52/10

    Eingruppierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Hochschule mit den

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Der Kläger ist daher nicht gezwungen, statt des nicht vollstreckungsfähigen Feststellungsantrages einen vollstreckungsfähigen Zahlungsantrag zu stellen (LAG Baden-Württemberg vom 14.10.2011, 12 Sa 52/10 Rn 98).

    Als technischer Angestellter hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 14.10.2011, 12 Sa 52/10 (Rn 120 ff, zitiert nach juris) Arbeitnehmer angesehen, die für die Bereitstellung der für Versuche erforderlichen Geräte und für technische Abläufe der Versuche verantwortlich sind.

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Auch insoweit überwiegt die Tätigkeit des Prüfens und Kontrollierens im Sinne einer allgemeinen Verwaltungsaufgabe, wobei der Kläger selbstverständlich seinen technischen Sachverstand anzuwenden hat (LAG Schleswig-Holstein vom 29.11.2007, 4 Sa 355/07 Rn 39 u. 40).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale daher zum Beispiel auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (Urteil vom 21.03.1984, 4 AZR 76/82), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG 36, 392, 397), für Lebensmittelkontrolleure (BAG, Urteil vom 14.08.1985, 4 AZR 322/84) und für genannte Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung (BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84) für anwendbar erklärt.
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale daher zum Beispiel auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (Urteil vom 21.03.1984, 4 AZR 76/82), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG 36, 392, 397), für Lebensmittelkontrolleure (BAG, Urteil vom 14.08.1985, 4 AZR 322/84) und für genannte Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung (BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84) für anwendbar erklärt.
  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale daher zum Beispiel auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (Urteil vom 21.03.1984, 4 AZR 76/82), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG 36, 392, 397), für Lebensmittelkontrolleure (BAG, Urteil vom 14.08.1985, 4 AZR 322/84) und für genannte Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung (BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84) für anwendbar erklärt.
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Oder, 03.04.2014 - 3 Ca 1967/13
    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale daher zum Beispiel auch bei Angestellten mit Aufgaben im Umweltschutz (Urteil vom 21.03.1984, 4 AZR 76/82), für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG 36, 392, 397), für Lebensmittelkontrolleure (BAG, Urteil vom 14.08.1985, 4 AZR 322/84) und für genannte Sicherheitsmeister der Verteidigungsverwaltung (BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84) für anwendbar erklärt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 18 Sa 290/17

    Eingruppierung Fachkraft für Arbeitssicherung

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 03. April 2014 - 3 Ca 1967/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und aus Klarstellungsgründen im Hinblick auf die Klageumstellung vollständig neu formuliert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 03. April 2014 ( 3 Ca 1967/13) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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